Warum Google Fonts ein Problem sind
Wer Schriften direkt von fonts.googleapis.com einbindet, überträgt bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse des Besuchers an Google, ohne dass der Besucher zustimmt. Das Landgericht München I hat darin 2022 eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts gesehen (Az. 3 O 17493/20) und dem Kläger Schadensersatz zugesprochen. Seitdem gehen Abmahnwellen um. Die Lösung ist einfach: Schriften herunterladen und vom eigenen Server ausliefern. Der Check erkennt auch andere Schriftdienste, etwa Adobe Fonts.
Tracking vor der Einwilligung
Analytics, Pixel und Tag-Manager dürfen erst laden, wenn der Besucher eingewilligt hat. Ein Consent-Banner allein genügt nicht: Entscheidend ist, dass das Skript vor der Einwilligung nicht ausgeführt wird. Der Check sieht im ausgelieferten HTML, ob ein Skript aktiv eingebunden ist oder von einem Consent-Manager blockiert wird (etwa per type="text/plain" und data-cookieconsent). Blockierte Dienste stehen als Hinweis in der Liste, aktive als Warnung.
Was der Check sieht – und was nicht
Geprüft wird das HTML, das der Server ausliefert, ohne JavaScript auszuführen. Was ein Tag-Manager später nachlädt, ist deshalb nicht sichtbar – dafür ist der Tag-Manager selbst schon ein Tracking-Skript und wird als solches gemeldet. Cookies zählt der Check nicht: Sie entstehen erst im Browser. Für eine belastbare Aussage über Cookies brauchst du die Entwicklerwerkzeuge deines Browsers oder eine Prüfung mit echtem Browser.
Dauerhaft im Blick
Der Check ist eine Momentaufnahme. In DomainWarn läuft er täglich für jede Kundendomain: Kommt ein neuer Dienst dazu – etwa weil jemand ein Video einbettet oder ein Plugin installiert –, steht das in der Zeitleiste, und Google Fonts oder aktives Tracking eröffnen einen Vorfall mit Meldung.
Häufige Fragen
- Ersetzt der Check eine Rechtsberatung?
- Nein. Der Check zeigt technisch, welche Drittanbieter die Startseite lädt. Ob im Einzelfall eine Einwilligung nötig ist, hängt vom Dienst, der Konfiguration und der Rechtsgrundlage ab – das beurteilt ein Anwalt oder Datenschutzbeauftragter.
- Nur die Startseite?
- Ja, geprüft wird die Startseite. Sie bindet in der Regel dieselben Schriften, Skripte und Consent-Werkzeuge ein wie der Rest der Website. Einzelne Unterseiten mit eingebetteten Karten oder Videos können weitere Dienste laden.
- Mein Consent-Manager blockiert, trotzdem steht der Dienst in der Liste?
- Blockierte Dienste stehen als Hinweis mit dem Vermerk „blockiert“ – das ist kein Befund, sondern die Bestätigung, dass die Blockade im HTML sichtbar ist.
- Was ist mit Diensten, die der Check nicht kennt?
- Unbekannte fremde Hosts werden gesammelt und als Liste ausgegeben, ohne Bewertung. So siehst du auch Nischendienste und kannst sie selbst einordnen.