Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act um und verpflichtet Unternehmen, die Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen anbieten, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören vor allem Onlineshops und alles, was zu einem Vertragsabschluss im Netz führt: Produktseiten, Warenkorb, Kasse, Kundenkonto, Terminbuchung.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, soweit sie Dienstleistungen anbieten. Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss fallen meist nicht unter das Gesetz, profitieren aber genauso von weniger Barrieren.
Als Maßstab gilt die harmonisierte Norm EN 301 549, die für Websites auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Stufe AA verweist. Dazu kommt eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die beschreibt, wie das Angebot die Anforderungen erfüllt.
Was der Check prüft
Ein echter Chromium lädt die Seite wie ein Besucher, mit JavaScript und allen Stylesheets. Danach läuft axe-core, die verbreitetste Prüfbibliothek für Barrierefreiheit, gegen die Regeln von WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 in den Stufen A und AA. Typische Funde:
- Bilder ohne Alternativtext: Screenreader lesen dann den Dateinamen vor oder gar nichts.
- Zu wenig Kontrast zwischen Text und Hintergrund: Normaler Text braucht mindestens 4,5 : 1, großer Text 3 : 1.
- Formularfelder ohne Beschriftung: Ein Platzhalter allein reicht nicht, er verschwindet beim Tippen und wird nicht zuverlässig vorgelesen.
- Links und Knöpfe ohne erkennbaren Namen, etwa ein Warenkorb-Symbol ohne Text oder aria-label.
- Fehlende Sprachangabe im html-Element: Screenreader sprechen deutsche Texte dann mit englischer Aussprache.
- Falsch eingesetzte ARIA-Attribute und Rollen, doppelte IDs, zu kleine Klickflächen und eine unlogische Überschriftenstruktur.
So liest du das Ergebnis
Jede verletzte Regel steht mit ihrer Auswirkung, den betroffenen WCAG-Kriterien, der Zahl der Elemente und einem Beispiel da. Die Auswirkung kommt von axe-core:
- Kritisch: Menschen mit Screenreader oder Tastatur kommen hier nicht weiter, etwa bei einem Knopf ohne Namen in der Kasse.
- Schwer: Die Seite ist deutlich erschwert nutzbar, typisch sind Kontraste und fehlende Beschriftungen.
- Mittel und leicht: Hindernisse, die man bei der nächsten Überarbeitung beheben sollte.
- Kritische und schwere Verstöße zählen als Warnung, mittlere und leichte als Hinweis. Fast jede Website hat einige Funde; wichtig ist, mit den schweren anzufangen.
Grenzen eines automatischen Tests
Ein automatischer Test findet nur einen Teil der Barrieren, je nach Studie ein Drittel bis die Hälfte. Ob sich die Seite vollständig mit der Tastatur bedienen lässt, ob Texte verständlich sind, ob die Reihenfolge beim Vorlesen Sinn ergibt oder ob ein Alternativtext das Bild tatsächlich beschreibt, kann keine Software zuverlässig beurteilen.
Ein Ergebnis ohne Verstoß heißt deshalb nicht, dass die Seite die Anforderungen des BFSG erfüllt. Es heißt, dass die maschinell prüfbaren Fehler behoben sind. Für die Konformität braucht es zusätzlich eine manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader und die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Barrieren beheben
Die meisten Funde stecken im Theme oder Template, nicht im einzelnen Inhalt. Wer sie dort behebt, behebt sie auf jeder Seite.
- WordPress: ein barrierearmes Theme wählen und Alternativtexte in der Mediathek pflegen; Page-Builder erzeugen oft Knöpfe ohne Namen.
- Shopware: im Theme die Kontraste der Primärfarbe prüfen und Symbolknöpfe (Warenkorb, Merkzettel, Suche) beschriften.
- Farben: Kontraste mit einem Kontrastrechner prüfen, bevor sie ins Corporate Design wandern.
- Neue Barrieren entstehen mit jedem Deploy, Plugin oder Banner. Deshalb lohnt sich eine regelmäßige Prüfung statt eines einmaligen Audits.
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<button type="submit" aria-label="Warenkorb öffnen">🛒</button>Barrierefreiheit dauerhaft überwachen
DomainWarn prüft auf Wunsch die Startseite jeder Kundendomain täglich mit derselben Prüfung und meldet, sobald eine neue schwere Barriere auftaucht, etwa nach einem Theme-Update oder mit einem neuen Cookie-Banner. Der Monitor ist ab dem Tarif Freelancer enthalten und wird je Domain eingeschaltet.
Häufige Fragen
- Erfüllt meine Website das BFSG, wenn der Check nichts findet?
- Nicht automatisch. Der Check findet die maschinell prüfbaren Fehler. Tastaturbedienung, verständliche Texte, sinnvolle Alternativtexte und die Erklärung zur Barrierefreiheit prüft er nicht. Ein Ergebnis ohne Verstoß ist ein guter Ausgangspunkt für die manuelle Prüfung.
- Welche Seite soll ich prüfen?
- Die Seiten, über die Verträge zustande kommen: Startseite, eine typische Produktseite, Warenkorb, Kasse und Kontaktformular. Jede Adresse wird einzeln geprüft; ein Check prüft genau eine Seite.
- Warum findet der Check andere Fehler als mein Browser-Plugin?
- Viele Plugins nutzen ebenfalls axe-core, aber mit anderen Regelsätzen (etwa mit Best Practices statt nur WCAG A und AA) oder prüfen den Zustand nach Klicks und Eingaben. Der Check prüft die Seite so, wie sie nach dem Laden dasteht.
- Wie oft kann ich prüfen?
- Fünf Prüfungen pro Stunde, weil jede einen echten Browser startet. Für regelmäßige Prüfungen gibt es den Monitor im Dashboard, der die Startseite täglich prüft.